AGB

  1. Der vereinbarte Monatsbeitrag wird zwischen dem 1. und 5. bzw. dem 15. und 20. Werktag eines Monats im Voraus vom angegebenen Konto abgebucht. Der Kontoinhaber ermächtigt WOLVital mit seiner Unterschrift den Mitgliedsbeitrag vom angegebenen Konto einzuziehen.

  2. Die Mitgliedschaft ist spätestens 90 Tage vor Vertragsende schriftlich bei WOLVital zu kündigen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. WOLVital steht das gleiche Kündigungsrecht zu.

  3. Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen trotz Mahnung in Verzug, wird der komplette Beitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zzgl. aller angefallenen Gebühren – plus 5€ Mahngebühr – sofort zur Zahlung fällig. Auch für diesen Fall hat WOLVital das Recht die Mitgliedschaft zu kündigen.

  4. Bei ausbleibender Zahlung wird die Mitgliedskarte gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst nach Begleichung aller außstehenden Zahlung möglich.

  5. Verträge, die im Zusammenhang mit einer Aktion im Mitgliedsbeitrag preisreduziert geschlossen werden, sind nach Ablauf der Aktion, spätestens nach 12 Monaten den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen, anzupassen. Eine gesonderte Mitteilung an das Mitglied ist nicht notwendig.

  6. Die Mitgliedskarte ist bei jedem Besuch unbedingt mitzuführen.

  7. Bei Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte muss eine neue angefordert werden. Für die

    Ersatzkarte werden erneut 10€ fällig.

  8. Jeder Besucher ist für Wertgegenstände und Kleidung selbst verantwortlich. WOLVital übernimmt

    keine Haftung.

  9. Sofern das Mitglied seinen Wohnsitz während der Mitgliedschaft an einen mindestens 20km

    entfernten von WOLVital entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist ein Nachweis vom Einwohnermeldeamt.

  10. WOLVital kann einmal jährlich die Mitgliedstarife um 1,5 Prozent erhöhen.Der Zeitpunkt der Erhöhung ist zwei Monate vorher bekanntzugeben.

  11. WOLVital schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitgliedes, sowie für den Verlust oder Beschädigungen von Wertgegenständen aus.

  12. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder sittenwidrigem Verhalten eines Mitgliedes hat WOLVital die Möglichkeit ein Hausverbot auszusprechen und die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Für den Fall sind sämtliche vertraglich vereinbarte Zahlungen bis zum fristgemäßen Abschluss des Vertrages sofort durch das Mitglied zu zahlen.

  13. Die gesamte Einrichtung des WOLVital ist durch das Mitglied frei von Schäden oder Beschädigungen zu halten.

  14. Das Mitglied ist verpflichtet eigenständig auf sachgemäße Handhabung der Trainingsgeräte sowie auf Einhaltung der Leistungsgrenze zu achten.

  15. Ist ein Mitglied minderjährig ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

  16. WOLVital kann einmal jährlich eine Woche für Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen

    schließen. Eine Vergütung für diese Zeit erfolgt nicht.

  17. Jedes Mitglied des WOLVital beachtet und akzeptiert die Hausordnung, die in den Räumlichkeiten

    des WOLVital aushängt.

  18. Den Weisungen des Personals von WOLVital ist Folge zu leisten.

  19. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Änderungen des Mitgliedsvertrages bedürfen

    der Schriftform.

  20. Im Krankheitsfall hat das Mitglied von WOLVital die Möglichkeit, ein ärztliches Attest

    einzureichen, welches die Trainingsunfähigkeit des Mitgliedes bestätigt. Während der Ausfallzeit wird der monatliche Beitrag nicht fällig. Die ausgesetzte Zeit wird dann zu den bestehenden Konditionen an die Vertragslaufzeit angehangen.

  21. Die Vertragspartner stimmen zu, dass Ihre persönlichen Daten (bspw. E-Mail, Telefon, Adresse, Kontodaten) gespeichert und von WOLVital genutzt werden. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

  22. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Es wird ein Hausverbot ausgesprochen und alle, bis Ende der Vertragslaufzeit, anfallenden Mitgliedsbeiträge werden in einer Summe fällig.